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   LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21   

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https://dejure.org/2022,6898
LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21 (https://dejure.org/2022,6898)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2022 - L 2 R 3787/21 (https://dejure.org/2022,6898)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2022 - L 2 R 3787/21 (https://dejure.org/2022,6898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 97 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Anrechnung einer Rente aus einer berufsständischen Versorgung auf eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Abgrenzung zum Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an die Anrechnung einer berufsständischen Versorgung als Einkommen; Abgrenzung zur beamtenrechtlichen Versorgung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits entschieden hat, berühren die Regelungen zur Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente nicht die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 -, BVerfGE 97, 271-297).

    Entgegen des Vortrages des Klägers gebietet auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht, die Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsleistungen für die Alterssicherungssysteme "berufsständische Versorgung" und "Beamtenversorgung" in gleicher Weise zu regeln, da - abgesehen vom Ziel der angemessenen Sicherung des Lebensstandards im Alter - zwischen beiden Systemen Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie verschiedene Regelungen zur Anrechnung von Einkommen in beiden Rechtsgebieten rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 -, BVerfGE 97, 271-297; BVerfG, Beschluss vom 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992, S. 384 ).

    Derartige Unterschiede bleiben innerhalb der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 -, BVerfGE 97, 271-297, Rn. 96).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
    Ferner stellt die Hinterbliebenenrente eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung dar, zumal sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt wird, (vgl BVerfG, 1987-09-30, 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256 ).

    Verfassungsrechtlich ist sie in Art. 33 Abs. 5 GG verankert (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
    Jeder Versicherte trägt über seinen Beitrag gleichermaßen zur Versorgung aller Hinterbliebenen bei, ohne dass der verheiratete Versicherte - trotz der erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass seine Hinterbliebenen Rente erhalten - einen an diesem Risiko ausgerichteten Beitrag leisten muss (vgl. BVerfG, 1978-06-06, 1 BvR 102/76, BVerfGE 48, 346 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
    Zwar können zu den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören (vgl BVerfG, 1980-02-28, 1 BvL 17/77, BVerfGE 53, 257 ).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
    Die Hinterbliebenenversorgung beruht auch nicht auf einer dem Versicherten zurechenbaren Eigenleistung (vgl. BVerfG, 1995-07-04, 1 BvF 2/86, BVerfGE 92, 365 ).
  • BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
    Entgegen des Vortrages des Klägers gebietet auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht, die Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsleistungen für die Alterssicherungssysteme "berufsständische Versorgung" und "Beamtenversorgung" in gleicher Weise zu regeln, da - abgesehen vom Ziel der angemessenen Sicherung des Lebensstandards im Alter - zwischen beiden Systemen Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie verschiedene Regelungen zur Anrechnung von Einkommen in beiden Rechtsgebieten rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 -, BVerfGE 97, 271-297; BVerfG, Beschluss vom 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992, S. 384 ).
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